Sicherheitsbeauftragter
(im Aufbau)
Netzwerkbetreuung
Der Netzwerkberater ist Ansprechpartner für
- die IT der Schule (Computer, Laptops, Accesspoints, Drucker, Scanner)
- den laufenden Betrieb des Schulnetzwerks
Ansprechpartner: Marion Dresel und Andreas Hepper
Datenschutz
Mit der Verarbeitung (u. a. dem Erheben, Speichern, Nutzen und Übermitteln) von Schüler-, Lehrer- und Elterndaten ist der Anwendungsbereich des Landesdatenschutzgesetzes eröffnet, der für alle öffentlichen Stellen des Landes und so mit auch für die Schulen im Lande gilt.
Allerdings darf eine Verarbeitung von Schüler-, Lehrer- und Elterndaten durch die Schule nur dann erfolgen, wenn es eine legitimierende Rechtsvorschrift oder die Einwilligung des Betroffenen zulässt.
Dies leitet sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab.
Das Kultusministerium hat in einer Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ ausgeführt, unter welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen (Rechtsvorschrift oder Einwilligung), zu welchen Zwecken und welche personenbezogenen Daten von Schülern, Eltern und Lehrkräften an der Schule verarbeitet werden dürfen:
Datenschutz an öffentlichen Schulen (LINK ?)
Ansprechpartner: ORR Manuel-Moritz Völkers, Regierungspräsidium Freiburg, E-Mail: manuel-moritz.voelkers@rpf.bwl.de
Strahlenschutz
Aktueller Stand:
Physikalische, chemische und biologische Versuche müssen hinsichtlich der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) durchgeführt werden.
Beim Einsatz von Lasern im Physikunterricht ist die Sicherheit im Umgang zu gewährleisten.
Ziele:
- Die Regierungspräsidien sind für den Strahlenschutz (Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung) in den Stadt- und Landkreisen zuständig
- Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) muss im naturwissenschaftlichen Unterricht beachtet werden (https://rp.badenwuerttemberg.de/Themen/Sicherheit/Strahlenschutz/Seiten/default.aspx).
- Der Schulleiter bestimmt im Lehrerkollegium einen Lehrer zum Strahlenschutzbeauftragten, welcher die Fachkunde im Strahlenschutz an der Landesakademie für Fortbildungen erlangen muss.
- Der schulische Strahlenschutzbeauftragte muss seine Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisieren. Im Juli 2016 finden zur Aktualisierung der Fachkunde Strahlenschutz für schulische Strahlenschutzbeauftragte 2 Fortbildungstermine in Freiburg statt.
Zuständigkeiten:
Strahlenschutzbeauftragte: B. Riedl-Schochat (seit 28.08.2012)
Umgang mit Lasern: R. Breyer
Mentorenschaft für Praktikanten und Referendare
(im Aufbau)