Unterstützungssysteme
Die Beratungsangebote der KSM unterstützen und beraten LehrerInnen und SchülerInnen.
Beratungslehrer
Beratungslehrer
Für besondere Beratungsaufgaben werden durch das Regierungspräsidium an den Schulen Lehrerinnen und Lehrer bestellt, die eine zusätzliche Ausbildung als Beratungslehrerin oder Beratungslehrer absolviert haben.
Beratungstätigkeit gehört zum Hauptamt dieser Lehrkräfte. Sie üben ihre Beratungstätigkeit neben Ihrem Unterrichtsauftrag aus, der entsprechend dem Umfang ihrer Beratungstätigkeit ermäßigt wird.
Schwerpunkt der Aufgaben ist die Schullaufbahnberatung, d. h. die Information und Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern über die geeigneten Bildungsgänge.
Insbesondere
beraten Sie Schülerinnen, Schüler und Eltern in Fragen der Schullaufbahnwahl und des Schullaufbahnwechsels, z. B. beim Durchlaufen der Orientierungsstufe an den einzelnen Schularten, bei der Zuweisung zu Stütz- und Förderkursen, beim Übergang von einer Schulart in eine andere, bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse, bei der Fächerwahl im Wahlpflichtbereich, bei der Zuweisung in Leistungsgruppen, bei der Orientierung über das berufliche Schulwesen, beim Übergang in die Oberstufe des beruflichen Schulwesens.
unterstützen sie die zuständigen Berufs- und Studienberaterinnen und –berater bei der beruflichen Orientierung und bei der studienvorbereitenden Beratung.
wirken sie mit bei örtlichen Informationsveranstaltungen zur Schullaufbahnwahl.
machen sie Ratsuchenden Informationsmaterial zugänglich.
helfen sie Ratsuchenden bei der Bewältigung von Schulschwierigkeiten, soweit Möglichkeiten hierzu im pädagogischen Bereich liegen. Insbesondere sind Leistungsschwächen (Leistungsabfall und – schwankungen) sowie Lernschwierigkeiten zu nennen.
helfen sie an beruflichen Schulen in Kooperation mit der Berufsberatung und den Ausbildungsberaterinnen und -beratern der Kammern bei der Bewältigung von Schwierigkeiten in der Ausbildung.
Weitere, insbesondere psychotherapeutische Maßnahmen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Klassen gehören nicht zu den Aufgaben.
Die wichtigste Methode der Beratung ist das persönliche Gespräch. Besondere Untersuchungs- und Testverfahren dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese in dem vom Kultusministerium aufgestellten „Testkatalog“ aufgeführt sind.
Untersuchungen und Beratungsmaßnahmen, zu deren Durchführung ein besonderes wissenschaftliches Studium oder eine andere spezifische Qualifikation, die durch die Beratungslehrer-Ausbildung nicht erworben wird, vorausgesetzt werden muss, dürfen nicht durchgeführt werden.
Ansprechpartner: Thomas Schäcke
Sonderpädagogische Arbeit
Sonderpädagogische Arbeit
Mit der „Empfehlung zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 06.05.1994 haben die Länder vereinbart, sonderpädagogische Förderung auch in allgemeinen und beruflichen Schulen durchzuführen.
Die Sonderpädagogische Arbeit findet auf verschiedenen Ebenen statt:
Prävention
Um dem benannten Ziel des Kultusministeriums „Ausbildungsabbrüchen frühzeitig entgegenzuwirken und die Chancen auf einen Ausbildungserfolg zu erhöhen“ , nachzukommen, findet ein entscheidender Teil der Sonderpädagogischen Tätigkeit im Bereich der präventiven Tätigkeit statt.
Intervention
Ein weiterer Teil der Sonderpädagogischen Tätigkeit vollzieht sich im Bereich der akuten Intervention, d.h. in Fällen, wenn der Lernerfolg der Schülerin/des Schülers ausbleibt bzw. gefährdet oder von Gefährdung bedroht ist.
Begleitung und Nachsorge
Des Weiteren ist die Sonderpädagogin für die Sicherung des Lernerfolgs zuständig. Hier findet eine fortlaufende Rückkopplung zwischen angestrebter und tatsächlicher Lernsituation statt. Zudem wird abgeglichen, ob bzw. welche Unterstützungsmöglichkeiten der Schülerin/dem Schüler im außer- und nachschulischen Bereich zur Verfügung stehen.
Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung
Lernen
Sprache
Emotionale und soziale Entwicklung
Hören und Kommunikation
Sehen
Geistige Entwicklung
Körperliche und motorische Entwicklung
Ansprechpartnerin: Johanna Schulte
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
[Im Aufbau]
Jugendhilfe
Jugendhilfe
Der Unterstützungsbereich „Jugendhilfe“ umfasst im Wesentlichen zwei Aufgaben:
Die Vertretung der Schulleitung auf dem „Runden Tisch Jugend- und Familienhilfe“ der Stadt Müllheim
Die Organisation von Beratungsgesprächen für die VollzeitschülerInnen (außer der Klassen des Wirtschaftsgymnasiums), die von der Arbeitsagentur durchgeführt werden.
Zu 1.
Die Schulleitung bestimmt eine Vertretung, die zu den Sitzungen des Runden Tisches anwesend ist und der Schulleitung berichten kann, falls Anliegen oder Themen besprochen werden, die die Schule betreffen.
Zuständigkeit: Herr Kraemer
Zu 2.
Die Arbeitsagentur Freiburg bietet für alle interessierten VollzeitschülerInnen Gespräche an der Schule an, die der Ausbildungs- und Schullaufbahnberatung dienen.
Diese Gespräche verstehen wir als Hilfsangebot zu Motivationsklärung für den weiteren schulischen Weg und als Entscheidungshilfe für den nachschulischen Weg in die Arbeits- bzw. Berufswelt.
Die Organisation dieser Gespräche übernimmt eine Kontaktperson aus dem Lehrerkollegium.
Die Gespräche werden durch eine(n) Berufsberater(in) der Arbeitsagentur durchgeführt.
Sie können gegebenenfalls durch eine individuelle Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten der Arbeitsagentur (in Freiburg oder Müllheim) fortgesetzt und vertieft werden.
Ansprechpartner: Herr Kraemer
Prävention
Prävention
Suchtprävention ist ein Teilbereich schulischer Prävention und hat zum Ziel „die Verhinderung von riskantem Konsum und süchtigem Verhalten. Schulische Suchtprävention legt den Schwerpunkt auf die universelle Prävention und richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler. Sie stärkt Schutzfaktoren, z.B. durch strukturierte Präventionsprogramme wie Lebenskompetenzprogramme. Die Stärkung des Selbstwertgefühls, die Einübung des Widerstands gegen Gruppendruck und das kompetente Reagieren in Risikosituationen gehört hierzu, ebenso der Erwerb von Wissen über Suchtmittel und die Konsequenzen ihres Gebrauchs.
Diesem Teilbereich schulischer Prävention ist die generalisierte Aufgabe von „Prävention und Gesundheitsförderung“ vorangestellt, deren Ziel es ist, „bei Kindern und Jugendlichen langfristig Schutzfaktoren zu entwickeln und zu fördern. Dazu gehören Einstellungen und Handlungskompetenzen, die zu konstruktiven Lösungen alltäglicher Lebensprobleme wie auch zur Bewältigung schwieriger Existenzfragen befähigen.“
Aus diesen Perspektiven der universellen Prävention und der Stärkung von Schutzfaktoren und Lebenskompetenzen sowie langfristiger Schutzfaktoren ergeben sich Berührungspunkte zu anderen Aufgabenbereichen unserer Schule:
Individuelle Förderung
Sozialentwicklung und Sozialkompetenzen
Klassenmanagement
Inhalte und Themen des Ethik- und des Religionsunterrichts
Kooperation mit den Schulsozialarbeitern
Schulische Qualitätsentwicklung
Auch das Leitbild unserer Schule beinhaltet unter den Überschriften „fördern“ und „lernen“ Zielformulierungen, die im oben genannten Sinne präventiv wirken.
Mit der Verwaltungsvorschrift Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule vom 10. Dezember 2014 ist zu betonen, dass „Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule (.) als kontinuierlicher und langfristiger Prozess“ angelegt ist.
Das bedeutet auch, dass sie als fächerübergreifendes Schulthema im alltäglichen Umgang miteinander verwirklicht werde) und somit förderlich für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrkräfte wirken.
Als Vorgabe ist für uns zu beachten:
„Präventive und gesundheitsförderliche Maßnahmen finden im Rahmen der Qualitätsentwicklung statt und werden somit zielgerichtet, systematisch und nachhaltig im Schulleben verankert.
Sie sind, um wirksam sein zu können, immer gleichzeitig auf allen drei sozialen Ebenen verankert: der Schulebene, der Klassenebene und der individuellen Ebene.
Alle am Schulleben beteiligten Personengruppen (Schülerschaft, Lehrkräfte, Eltern, Jugendsozialarbeit an Schulen) werden bei der Umsetzung des Präventionskonzepts einbezogen.“
Es gilt immer wieder kritisch zu überprüfen, ob wir in unseren Maßnahmen, Haltungen und unserem pädagogischen Handeln diesen Anforderungen gerecht werden!
Zuständigkeiten
Präventives und gesundheitsförderliches Handeln und Verhalten ist Aufgabe jeder Lehrkraft
Ansprechpartnerin: Pia Schaubhut.