Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Berufliche Schule Bad Krozingen ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.bs-badkrozingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der unter Punkt 2 aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Maßgeblich sind die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 (Version 3.2.1) und damit der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in den Stufen A und AA.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Gebärdensprache und Leichte Sprache: Auf der Startseite fehlen bisher Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zu den Inhalten der Webseite, zur Navigation und zu dieser Erklärung. Die Texte und Videos sind in Vorbereitung.
  • PDF-Dokumente: Viele PDF-Dokumente zum Herunterladen – zum Beispiel Organisationspläne, Flyer, Formulare und Fahrpläne – erfüllen den Standard PDF/UA noch nicht. Sie sind mit Screenreadern nur eingeschränkt oder gar nicht lesbar. Wir stellen die Dokumente schrittweise barrierefrei bereit und nehmen veraltete Dokumente vom Netz. Wenn Sie ein Dokument in zugänglicher Form benötigen, wenden Sie sich bitte an die unter Punkt 4 genannte Stelle.
  • Videos: Die Informationsvideos zu unseren Bildungsgängen und der Imagefilm auf der Seite „Schularten“ (bei YouTube) haben nur automatisch erzeugte Untertitel und keine Audiodeskription. Neben jedem Video-Link steht eine Beschreibung des Inhalts. Das kurze Video mit Außenaufnahmen des Schulgebäudes enthält keine Sprache; was zu sehen ist, ist daneben beschrieben.

b) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen

  • Inhalte Dritter: Die virtuelle 3D-Schulführung (dimension3) sowie verlinkte Angebote wie Moodle, WebUntis und Fahrplanauskünfte werden von anderen Anbietern betrieben. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.08.2026 erstellt.

Die Aussagen beruhen auf

  • einer vereinfachten Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg (Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) am 14.07.2026,
  • einer ersten Selbstbewertung der Schule im August 2026 auf Grundlage dieses Prüfberichts sowie
  • einer erneuten Selbstbewertung der Schule im Oktober 2026: einer Prüfung aller Seiten, Beiträge und Termine (Farbkontraste, Überschriften, Bildbeschreibungen, Linktexte, Tabellen und Formularfelder) und Tests der Bedienung mit der Tastatur.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.10.2026 überprüft. Wir überprüfen sie mindestens einmal jährlich und nach wesentlichen Änderungen der Webseite.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei bereitstehen, in einer zugänglichen Form? Dann können Sie sich gerne an uns wenden:

Berufliche Schule Bad Krozingen
Administration Schulwebsite
Südring 3
79189 Bad Krozingen
Telefon: 07633 92016-0
E-Mail: bs-badkrozingen@lkbh.de
Kontaktformular: www.bs-badkrozingen.de/kontakt

Bitte beschreiben Sie das Problem und nennen Sie die Adresse (URL) der betroffenen Seite. Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen (§ 8 L-BGG-DVO). Ist eine abschließende Antwort in dieser Zeit nicht möglich, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei ist, wenden Sie sich bitte zunächst an die unter Punkt 4 genannte Stelle.

Wenn Sie innerhalb der Frist von vier Wochen nach § 8 L-BGG-DVO keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen. Zuständig ist die Schlichtungsstelle beim Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg (LZ-BARR). Das Verfahren soll eine außergerichtliche Einigung erreichen.

Einen Antrag können stellen:

  • Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg,
  • anerkannte Verbände nach § 15 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes oder deren baden-württembergische Landesverbände,
  • kommunale Behindertenbeauftragte.

Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-3636
E-Mail: post@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit

Außerdem besteht für anerkannte Verbände das Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.