Schülerinnen und Schüler sind gemäß der Schulbesuchsverordnung verpflichtet, den Unterricht und alle schulischen Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen.
Bei Versäumnissen gelten die nachfolgenden verbindlichen Regeln.
Ich kann nicht in die Schule kommen
- Fehlen umgehend telefonisch oder per E-Mail beim Sekretariat oder bei der Klassenleitung melden.
- UNBEDINGT Ihre Klassen, Vor- und Nachnamen, Grund des Fehlens und voraussichtliche Dauer angeben.
- Eine schriftliche Mitteilung ist nachzureichen, wenn die Schule dies verlangt.
Wenn diese Schritte nicht ordnungsgemäß eingehalten werden, gilt das Fehlen als unentschuldigt
Ich verpasse eine Klassenarbeit
- Fehlen umgehend telefonisch oder per E-Mail beim Sekretariat oder bei der Klassenleitung melden.
Betroffene Lehrkraft zusätzlich ins CC der Entschuldigungs-E-Mail nehmen. - UNBEDINGT Ihre Klassen, Vor- und Nachnamen, Grund des Fehlens und voraussichtliche Dauer angeben.
- Zeitnah Kontakt mit der betroffenen Lehrkraft aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wenn die Entschuldigung nicht unverzüglich erfolgt, muss die versäumte Arbeit mit ungenügend bewertet werden.
Ich muss früher gehen
- Die unterrichtende Lehrkraft entlässt Sie und vermerkt dies im elektronischen Klassenbuch.
- Das rote Versäumnisblatt ausgefüllt und von der betroffenen Lehrkraft unterschrieben ins Sekretariat bringen.
- Anschließend gelten die gleichen Entschuldigungsregeln wie beim regulären Fehlen.
Das Sekretariat informiert bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
Ich muss vom Unterricht freigestellt werden (Beurlaubung)
- Bis zu 2 Tage: Freistellung mit der Klassenleitung besprechen.
- Mehr als 2 Tage: Antrag über die Klassenleitung an die Abteilungsleitung richten.
- Das Freistellungsformular, das Sie von der Abteilungsleitung erhalten, mindestens 5 Tage vor der Abwesenheit persönlich bei der Klassenleitung abgeben.
Kontakt & Erreichbarkeit
Sekretariat:
Telefon: 07633-920160
E-Mail: bs-badkrozingen@lkbh.de
Klassenlehrkraft:
E-Mail: Vorname.Nachname@bs-badkrozingen.de

